„Die Ehe ist und bleibt die wichtigste Entdeckungsreise, die der Mensch unternehmen kann.”
Schön, dass Sie in Pommersfelden die Ehe schließen möchten!
Im Standesamt Pommersfelden haben Sie die Möglichkeit, sich in üppig barockem Ambiente trauen zu lassen.
Als neuen Trauungsort bietet die „Sattelkammer” im Marstall von Schloss Weissenstein einen stilvollen und festlichen Rahmen für Ihre Hochzeit. Die Sattelkammer verfügt über maximal 30 Sitzplätze. Weitere Hochzeitsgäste können jedoch im Ehrenhof stehen. Die Miete für den Raum und zusätzliche Leistungen wie ein Sektempfang sind mit der Schlossverwaltung direkt abzurechnen.
Für zeitaufwändige Vorgänge wie
– Anmeldung zur Eheschließung
– Vaterschaftsanerkennungen
– Erklärungen zur Namensführung
– Kirchenaustritte
empfehlen wir die Vereinbarung eines Termins, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Das Standesamt Pommersfelden ist zuständig
Zur Überprüfung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung gegeben sind, müssen die Eheschließenden die Eheschließung beim Wohnsitzstandesamt (auch Nebenwohnsitz) anmelden und ggf. die dafür erforderlichen Papiere besorgen. Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig vom jeweiligen Personenstand (ledig oder geschieden) und der Nationalität.
Grundsätzlich:
Sind Sie in Bayern geboren bzw. sind vorherige Ehen und/oder Lebenspartnerschaften in einem bayerischen Personenstandsregister registriert, beschaffen wir die notwendigen Nachweise bei den zuständigen Stellen.
Sind Sie außerhalb von Bayern geboren, benötigen Sie zudem einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister des Standesamtes Ihres Geburtsortes.
Sind Sie geschieden und haben außerhalb von Bayern geheiratet, benötigen Sie einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister des Standesamtes Ihres Eheschließungsortes.
Bei Auslandsbezug eines Verlobten (Geburt, Eheschließung, Scheidung etc., Tod eines ehemaligen Ehegatten) nehmen Sie bitte vorab telefonisch Kontakt mit dem Standesamt auf.
Vor der Trauung besteht die Pflicht zur Anmeldung der Eheschließung. Aufgrund gesetzlicher Fristen kann die Anmeldung frühestens sechs Monate vor der geplanten Eheschließung erfolgen.
Hierfür müssen Sie vorab telefonisch mit dem Standesamt ein Termin vereinbaren, gleiches gilt für den gewünschten Trautermin. Trautermine können maximal ein Jahr im Voraus reserviert werden.
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