Kaminkehrer

Kaminkehrer

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den Kaminkehrern, die für Pommersfelden zuständig sind.

Das Kehrmonopol wurde zum 1. Januar 2013 aufgehoben, so dass jeder Hauseigentümer den Kaminkehrer seiner Wahl für die Ausführung der notwendigen Kaminkehrerarbeiten (Kehrungen, Überprüfungen und Messungen) beauftragen kann. Der Bezirkskaminkehrermeister (künftige Bezeichnung: bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger) muss die Ausführung der Arbeiten jedoch überwachen. Zudem ist nur dieser für die Durchführung der Feuerstättenschau (alle 3 ½ Jahre) und die Abnahme von Feuerstätten und Kaminen berechtigt.

 

Neu ist auch, dass jeder Hauseigentümer ab 2013 verpflichtet ist, selbständig einen berechtigten Kaminkehrer rechtzeitig zu beauftragen. Die Termine, wann die notwendigen Kaminkehrerarbeiten auszuführen sind, können dem „Feuerstättenbescheid“ entnommen werden, den jeder Hauseigentümer vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgestellt bekommen hat. Dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist die fristgerechte und ordnungsgemäße Ausführung der notwendigen Kaminkehrerarbeiten schriftlich innerhalb von 2 Wochen nachzuweisen.

 

Welcher Kaminkehrer die Arbeiten ausführen darf, kann im Internet dem „Schornsteinfegerregister” entnommen werden. Die Internetadresse lautet: www.bafa.de/bafa/de/weitere_aufgaben/schornsteinfegersuche/index.html. Nicht jeder Handwerker ist berechtigt Kaminkehrerarbeiten auszuführen.

 

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass der Hauseigentümer auch seinen bisherigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mit der Ausführung der regelmäßigen Kaminkehrerarbeiten beauftragen kann. 

 

Zusammenfassung:

  • Der Kaminkehrer kann frei gewählt werden.
  • Der Hauseigentümer ist verpflichtet, rechtzeitig einen berechtigten Kaminkehrer zu beauftragen.
  • Der Zeitpunkt für die Ausführung der Kaminkehrerarbeiten ist im „Feuerstättenbescheid“ festgelegt.
  • Die Ausführung der Arbeiten ist dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachzuweisen.
  • Die berechtigten Kaminkehrer stehen im „Schornsteinfegerregister“.
  • Auch der bisherige Kaminkehrer kann mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt werden.
  • Die Preise sind verhandelbar.

 

Auskünfte über die Neuregelungen im Kaminkehrerwesen erteilen die jeweiligen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder, unter den Telefonnummern 0951 85-343 bzw. 0951 85-316, das Landratsamt Bamberg. Die Adressen unserer bisherigen Kaminkehrer Herr Lauerhaas und Herr Köhler sind angefügt.

Butterhof, Peter

vor der Gesetzesänderung zuständig für die Ortsteile: Oberndorf, Sambach, Schweinbach, Weiher mit Ziegelhütte, Wind

Lauerhaas, Armin – Bezirkskaminkehrermeister – Energieberater HWK

vor der Gesetzesänderung zuständig für die Ortsteile: Limbach, Pommersfelden, Schloss Weißenstein, Steppach, Stolzenroth, Unterköst

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: