Sehr geehrte Damen und Herren, als Gemeinde stehen wir nach Art. 1 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) in der Pflicht dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen…